Rückstellungen in bilanzierende Arztpraxen senken die laufende Steuerlast durch Vorverlagerung von Aufwänden in das aktuelle Jahr, erfordern aber eine aufwändige laufende Bewertung und können bei Auflösung zu Steuernachzahlungen führen.
Hintergrund
Vorteil: Rückstellungen verschieben Steuerlasten in die Zukunft und schaffen finanzielle Puffer für absehbare Verbindlichkeiten. Gerade Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer bieten erhebliche Steuergestaltungsspielräume. Nachteil: Falsch bewertete Rückstellungen können bei Betriebsprüfungen aufgelöst werden, was zu unerwarteten hohen Steuernachzahlungen mit Zinsen führt. Der Verwaltungsaufwand ist erheblich höher als bei einer EÜR-Praxis.
Wann gilt das nicht?
Für Einzelpraxen und Personengesellschaften ohne Bilanzierungspflicht sind Rückstellungen als Steuerinstrument nicht anwendbar.
Ärzteversichert empfiehlt, steuerliche Rückstellungsstrategien immer mit einem auf Ärzte spezialisierten Steuerberater abzustimmen.
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