Ab 2026 setzt aktuelle BGH-Rechtsprechung den Rahmen, dass Versicherer bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit rückwirkend ab Eintritt des versicherten Ereignisses leisten müssen, ohne dass Ärzte jahrelange Prüfverfahren abwarten müssen.

Hintergrund

Bisher konnten Versicherer den Prüfzeitraum durch Nachforderung von Arztberichten und Gutachten erheblich verlängern. Neue BGH-Entscheidungen stärken die Position der Versicherten: Kann der Versicherer die Berufsunfähigkeit nicht innerhalb von sechs Monaten wirksam in Zweifel ziehen, muss er ab Antragstellung rückwirkend leisten. Ärzte sollten bei BU-Anträgen alle Unterlagen vollständig einreichen, um von dieser Regelung zu profitieren.

Wann gilt das nicht?

Bei strittigen Kausalitätsfragen oder vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen gelten weiterhin längere Prüfzeiträume, da der Versicherer berechtigt ist, den Leistungsanspruch umfassend zu prüfen.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der vollständigen Dokumentation von BU-Anträgen und begleitet den Prozess bis zur Leistungsanerkennung.

Ab 2026 müssen Versicherer bei klarer Berufsunfähigkeit rückwirkend ab Antragstellung leisten. Ärzte sollten BU-Anträge vollständig und mit vollständiger Dokumentation einreichen.

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