Ab 2026 können Rürup-Beiträge vollständig zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, nachdem der Übergangszeitraum abgeschlossen ist. Dies macht die Rürup-Rente für Ärzte besonders attraktiv.

Hintergrund

Der schrittweise Anstieg der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Rürup-Beiträgen erreicht 2026 die vollständige 100-Prozent-Grenze. Für einen Arzt im Spitzensteuersatz von 42 Prozent bedeutet das: Jeder in die Rürup-Rente eingezahlte Euro kostet effektiv nur 58 Cent, da 42 Cent über die Steuererstattung zurückkommen. Der maximale Jahresbeitrag liegt 2026 bei rund 30.000 Euro für Alleinstehende.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in der Elternzeit oder mit sehr niedrigem Jahreseinkommen haben einen geringeren Grenzsteuersatz und profitieren weniger vom Steuereffekt der Rürup-Rente. Für diese Fälle können andere Anlageformen vorteilhafter sein.

Ärzteversichert berechnet für jeden Arzt den individuellen Steuervorteil der Rürup-Rente und empfiehlt den passenden Tarif.

Ab 2026 sind Rürup-Beiträge zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Für Ärzte im Spitzensteuersatz bedeutet das eine effektive Halbierung der tatsächlichen Ansparkosten.

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