Die Rürup-Rente ist für Ärzte das steuerlich effizienteste Altersvorsorgeprodukt in der Ansparphase, bindet das eingezahlte Kapital aber lebenslang und erlaubt keine vorzeitige Auszahlung.

Hintergrund

Vorteil: 100-prozentige steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge, Insolvenzschutz während der Ansparphase, keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge im Vertrag. Das eingesparte Kapital ist pfändungssicher und schützt niedergelassene Ärzte auch im Fall einer Praxisinsolvenz. Nachteil: Das Kapital ist nicht verfügbar, nicht beleihbar und nicht vererbbar (nur an Ehepartner unter bestimmten Bedingungen). Die Rentenleistungen im Alter werden mit dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die in den nächsten zehn Jahren größere Kapitalbedarfe planen, etwa Praxisübernahme oder Immobilienkauf, sollten nicht das gesamte Altersvorsorgebudget in die illiquide Rürup-Rente investieren.

Ärzteversichert erstellt ein ausgewogenes Altersvorsorgekonzept, das Rürup-Steuervorteile mit ausreichender Liquiditätsreserve kombiniert.

Die Rürup-Rente ist steuerlich das attraktivste Instrument für Ärzte mit hohem Einkommen, muss aber durch liquide Anlageformen ergänzt werden, da das Kapital bis zum Rentenalter gebunden ist.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →