Ab 2026 verlängern mehrere PKV-Anbieter die maximale Ruhendstellungsdauer auf bis zu 36 Monate, was für Ärzte im Ausland oder in langer Elternzeit einen besseren Schutz der angesparten Altersrückstellungen bedeutet.
Hintergrund
Ein ruhender PKV-Vertrag ermöglicht es, die Private Krankenversicherung vorübergehend beitragsfrei zu stellen, ohne die Altersrückstellungen zu verlieren. Bisher war die Ruhendstellungsdauer bei den meisten Anbietern auf 24 Monate begrenzt. Die Verlängerung auf 36 Monate kommt besonders Ärzten zugute, die längere Auslandsprojekte, humanitäre Einsätze oder mehrjährige Forschungsaufenthalte planen und während dieser Zeit über eine lokale Versicherung abgesichert sind.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die in Deutschland GKV-pflichtig werden, beispielsweise durch einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsvertrag, müssen ihren PKV-Vertrag kündigen oder ruhend stellen. Nur in echten Auslandsszenarien ohne GKV-Pflicht ist die Ruhendstellung sinnvoll.
Ärzteversichert berät Ärzte, die ihren PKV-Vertrag ruhend stellen möchten, und optimiert die Altersrückstellungen für die Wiederaufnahme.
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