Ärzte, die ihren PKV-Vertrag ruhend gestellt haben, empfehlen, den Wiederaufnahmeprozess mindestens drei Monate vor dem Rückkehr-Datum zu initiieren, da Versicherer die Reaktivierung prüfen müssen.

Hintergrund

Ein häufig geschildertes Problem: Ärzte kehren aus dem Ausland zurück und stehen ohne aktiven PKV-Schutz da, weil die Reaktivierung länger dauert als erwartet. Empfehlung: Schriftliche Anfrage beim Versicherer sechs Wochen vor Rückkehr, Bestätigung der Reaktivierung rechtzeitig einholen. Außerdem sollte geprüft werden, ob sich der Tarif seit der Ruhendstellung geändert hat und ein Tarifwechsel sinnvoll wäre.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ihren PKV-Vertrag nicht ruhend gestellt, sondern in den Notlagenbasistarif gewechselt haben, haben andere Reaktivierungsanforderungen und müssen gesundheitlich neu eingestuft werden.

Ärzteversichert begleitet den Reaktivierungsprozess ruhender PKV-Verträge und prüft, ob nach der Rückkehr ein Tarifwechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wer einen ruhenden PKV-Vertrag reaktivieren möchte, sollte den Prozess mindestens sechs Wochen vor dem Rückkehrdatum einleiten, um einen nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

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