Ein ruhender PKV-Vertrag erhält die angesparten Altersrückstellungen beitragsfrei und ermöglicht eine spätere Reaktivierung ohne Gesundheitsprüfung, bietet aber während der Ruhephase keinen Krankenversicherungsschutz.

Hintergrund

Vorteil: Jahrelang angesammelte Altersrückstellungen, die bei PKV-Kündigung verloren gehen würden, bleiben erhalten. Nach der Rückkehr kann der alte Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung reaktiviert werden, was für Ärzte mit möglicherweise veränderten Gesundheitsunterlagen sehr wertvoll ist. Nachteil: Während der Ruhephase muss eine andere Krankenversicherung abgeschlossen werden. In vielen Ländern sind internationale Krankenversicherungen teurer als die Ersparnis durch die PKV-Ruhendstellung.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nur kurzzeitig für wenige Monate ins Ausland gehen, profitieren von Auslandsreisekrankenversicherungen und müssen ihren PKV-Vertrag nicht ruhend stellen.

Ärzteversichert analysiert für Ärzte, ob eine Ruhendstellung oder ein Weiterlaufen des PKV-Vertrags bei Auslandsaufenthalten wirtschaftlich sinnvoller ist.

Ein ruhender PKV-Vertrag schützt wertvolle Altersrückstellungen, erfordert aber eine Auslandskrankenversicherung für die Ruhephase. Für kurze Auslandsaufenthalte ist die Ruhendstellung oft nicht nötig.

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