Ab 2026 ändern sich die steuerlichen Freibeträge bei der Praxisveräußerung, was die Ruhestandsplanung für niedergelassene Ärzte, die ihre Praxis verkaufen möchten, direkt betrifft.
Hintergrund
Der steuerliche Freibetrag bei Praxisveräußerungen wird angepasst, was die Steuerlast beim Praxisverkauf für viele Ärzte über 55 Jahre senkt. Außerdem ermöglichen neue Rentenregeln eine flexiblere schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit ohne sofortigen Verlust des Praxiskassensitzes. Ärzte, die in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen wollen, sollten ihre Nachfolgeplanung spätestens jetzt beginnen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ihre Praxis nicht verkaufen, sondern an Nachfolger übergeben möchten, sind von den neuen Veräußerungsfreibeträgen nicht direkt betroffen, profitieren aber von den Nachfolgeregelungen.
Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der gesamten Ruhestandsplanung, von der Altersvorsorge über die Praxisnachfolge bis zur optimalen Versicherungsgestaltung im Ruhestand.
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