Ab 2026 ermöglichen neue Tarifvertragregeln im öffentlichen Dienst (TVöD-K) angestellten Ärzten die Vereinbarung von Sabbatjahr-Modellen mit Gehaltsumwandlung, ohne die Stelle aufgeben zu müssen.

Hintergrund

Das Sabbatjahr-Modell sieht vor, dass ein Arzt über mehrere Jahre hinweg einen definierten Anteil seines Gehalts anspart und dann in einem Freistellungsjahr weiterhin das reduzierte Gehalt erhält. 2026 wird dieses Modell auch für Tarifärzte an kommunalen Krankenhäusern zugänglich gemacht. Wichtig: Während des Sabbaticals bleibt der Krankenversicherungsschutz über den Arbeitgeber grundsätzlich erhalten, sollte aber auf Vollständigkeit geprüft werden.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene Ärzte können kein Sabbatjahr-Modell nach TVöD-K nutzen. Für sie gibt es andere Möglichkeiten, wie die vorübergehende Abgabe der KV-Zulassung oder eine Praxisvertretung.

Ärzteversichert prüft für Ärzte während des Sabbaticals, ob der bestehende Versicherungsschutz lückenlos bleibt und wo Nachbesserungsbedarf besteht.

Ab 2026 können angestellte Klinikärzte unter TVöD-K Sabbatjahr-Modelle mit Gehaltsumwandlung nutzen. Der Versicherungsschutz während des Sabbaticals sollte vor Antritt geprüft werden.

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