Ab 2026 haben gestiegene Materialpreise und Lieferkettenstörungen dazu geführt, dass die Wiederbeschaffungswerte von Praxisgeräten deutlich höher liegen als die versicherten Werte in älteren Policen.
Hintergrund
Viele Arztpraxen haben ihre Sachversicherung seit mehr als fünf Jahren nicht angepasst. Durch die Inflation der vergangenen Jahre liegen die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten für medizinisches Equipment oft 30 bis 50 Prozent über dem versicherten Wert. Im Schadensfall, etwa bei Feuer oder Einbruch, erhalten Praxen dann nur einen Teil des tatsächlichen Schadens ersetzt. Eine jährliche Wertanpassung ist dringend empfohlen.
Wann gilt das nicht?
Praxen mit automatischer Wertanpassungsklausel in ihrer Sachversicherungspolice sind von Unterversicherung geschützt, sofern die Klausel korrekt berechnet wird.
Ärzteversichert prüft für Arztpraxen kostenlos, ob die bestehende Sachversicherung alle Praxiswerte ausreichend abdeckt und passt die Deckungssummen an.
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