Ab 2026 verstärkt die Deutsche Rentenversicherung ihre Betriebsprüfungen bei Krankenhäusern und MVZ, die Honorarärzte einsetzen, was das Risiko einer Scheinselbständigkeits-Feststellung erhöht.
Hintergrund
Honorarärzte, die ausschließlich für einen Auftraggeber tätig sind, fest in den Dienstplan integriert werden und keine eigene Patientenkartei führen, gelten als scheinselbständig. Die rechtliche Folge ist rückwirkende Sozialversicherungspflicht für bis zu vier Jahre, die auf den Auftraggeber abgewälzt werden kann. 2026 werden zusätzlich Telemedizin-Consultants in die Prüfungen einbezogen. Betroffene Ärzte sollten ihren Vertragsstatus prüfen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die für mehrere verschiedene Auftraggeber tätig sind, eigene Patienten haben und unternehmerische Eigenverantwortung tragen, sind in der Regel nicht von Scheinselbständigkeit betroffen.
Ärzteversichert informiert über Rechtsschutzversicherungen, die Ärzte bei Scheinselbständigkeits-Prüfverfahren durch die DRV absichern.
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