Honorarärzte empfehlen, von Beginn an mindestens drei verschiedene Auftraggeber zu haben und dies durch Vertragsunterlagen nachweisbar zu dokumentieren, um einem Scheinselbständigkeitsvorwurf vorzubeugen.
Hintergrund
Erfahrene Honorarärzte legen Wert auf eine klare vertragliche Abgrenzung: keine feste Eingliederung in den Dienstplan, keine Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung und keine Weisungsgebundenheit bei der Behandlung. Ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV kann freiwillig beantragt werden und schafft Rechtssicherheit. Viele Ärzte bereuen, dieses Verfahren nicht zu Beginn der Honorararzttätigkeit durchgeführt zu haben.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die nur gelegentlich als Urlaubsvertretung tätig sind und dabei klar als selbständige Dienstleister agieren, haben ein deutlich geringeres Scheinselbständigkeitsrisiko.
Ärzteversichert empfiehlt Honorarärzten eine Rechtsschutzversicherung mit Statusfeststellungsschutz und berät zu vertraglichen Absicherungen.
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