Die Honorararzttätigkeit ermöglicht überdurchschnittlich hohe Stundenvergütungen und maximale zeitliche Flexibilität, birgt aber das Risiko einer rückwirkenden Scheinselbständigkeitsfeststellung mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.

Hintergrund

Vorteil: Honorarärzte erzielen oft 80 bis 150 Euro Stundensatz, deutlich mehr als festangestellte Kollegen. Außerdem volle Wahlfreiheit bei Einsatzorten und -zeiten. Nachteil: Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, werden Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre rückwirkend nachgefordert. Bei einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro können das Nachzahlungen von 40.000 bis 60.000 Euro sein, die der Auftraggeber begleichen muss, aber häufig vom Arzt zurückfordert.

Wann gilt das nicht?

Honorarärzte, die nachweislich mehrere Auftraggeber haben und unternehmerische Eigenverantwortung tragen, sind von einer Scheinselbständigkeitsfeststellung weitgehend ausgenommen.

Ärzteversichert berät Honorarärzte zu rechtskonformer Vertragsgestaltung und Absicherung gegen Scheinselbständigkeitsrisiken.

Honorararzttätigkeit bietet hohe Vergütung und Flexibilität, erfordert aber sorgfältige Vertragsgestaltung und Dokumentation, um das Scheinselbständigkeitsrisiko zu minimieren.

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