Ab 2026 plant der Gesetzgeber eine Evaluierung der Schenkungsteuerfreibeträge, die seit 2009 nicht mehr angepasst wurden, was für Ärzte mit Praxis oder größerem Privatvermögen zeitkritische Übertragungsplanung bedeutet.

Hintergrund

Ärzte, die Vermögen oder eine Praxis an Kinder oder Lebenspartner übertragen möchten, nutzen derzeit Freibeträge von 400.000 Euro pro Kind alle zehn Jahre schenkungsteuerfrei. Sollte der Gesetzgeber 2026 eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer beschließen, könnten sich diese Freibeträge verändern. Ärzte mit konkreten Übertragungsplänen sollten diese nicht auf die lange Bank schieben.

Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne größeres Privatvermögen oder Praxis, die keine Schenkungen planen, sind von einer möglichen Steuerreform nicht direkt betroffen.

Ärzteversichert empfiehlt, Schenkungsplanung immer mit einem auf Ärzte spezialisierten Steuerberater und in Kombination mit einer Risikolebensversicherung abzusichern.

Ärzte mit Praxis oder größerem Vermögen sollten Schenkungspläne nicht aufschieben, da eine mögliche Reform 2026 die Freibeträge verändern könnte. Zeitkritische Übertragungen sollten jetzt geplant werden.

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