Erfahrene Ärzte mit Vermögen empfehlen, den Schenkungsteuerfreibetrag von 400.000 Euro pro Kind alle zehn Jahre vollständig auszuschöpfen und dabei auch den Freibetrag des Ehepartners separat zu nutzen.

Hintergrund

Bei zwei Kindern und einem Ehepartner können Ärzte gemeinsam bis zu 1,2 Millionen Euro in zehn Jahren steuerfrei übertragen. Werden die Schenkungen gestaffelt über mehrere Zehn-Jahres-Perioden geplant, ist eine weitgehend steuerfreie Vermögensübertragung möglich. Ein häufiger Fehler: Schenkungen nicht notariell zu beurkunden, was bei späteren Erbstreitigkeiten zu Problemen führen kann.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit Betriebsvermögen, etwa einer Praxis-GmbH, müssen bei Schenkungen besondere Voraussetzungen für die Betriebsvermögensverschonung beachten. Hier ist fachlicher Rat unerlässlich.

Ärzteversichert empfiehlt, Schenkungsstrategien mit Lebensversicherungslösungen zu kombinieren, die Erbschaftsteuer auf den Restbetrag absichern.

Der Schenkungsteuerfreibetrag von 400.000 Euro pro Kind und Elternteil alle zehn Jahre sollte systematisch genutzt werden. Gestaffelte Schenkungen über mehrere Perioden ermöglichen eine weitgehend steuerfreie Vermögensübertragung.

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