Systematische Schenkungen nutzen steuerliche Freibeträge optimal und reduzieren die spätere Erbschaftsteuer erheblich, bedeuten aber den dauerhaften Verlust der Verfügungsgewalt über das übertragene Vermögen.
Hintergrund
Vorteil: Schenkungen unter Ausschöpfung der Freibeträge vermeiden Schenkungsteuer komplett und reduzieren gleichzeitig den steuerpflichtigen Nachlass. Durch Schenkungen wird außerdem die Zehn-Jahres-Frist für den erneuten Freibetragsanspruch aktiviert. Nachteil: Einmal geschenktes Vermögen gehört dem Beschenkten. Vorbehaltsniessbrauch-Klauseln können zwar die Nutzungsrechte sichern, führen aber zu steuerrechtlichen Komplikationen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ihr Vermögen als Absicherung für potenzielle Haftungsfälle oder späteren Praxiskredit benötigen, sollten Schenkungen nicht zu früh durchführen, da gepfändetes Vermögen zehn Jahre rückwirkend in die Erbmasse einbezogen werden kann.
Ärzteversichert integriert Schenkungsplanung in die umfassende Vermögens- und Versicherungsberatung für Ärzte.
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