Die Schenkungsteuer-Freibeträge bleiben 2026 nominell unverändert, durch die Inflation sind jedoch real weniger Vermögenswerte steuerfrei übertragbar als bei Einführung der aktuellen Freibeträge 2009.

Hintergrund

Der Freibetrag für Kinder beträgt weiterhin 400.000 Euro pro Elternteil alle zehn Jahre. Da Immobilienwerte und Praxisvermögen in Deutschland jedoch seit 2009 erheblich gestiegen sind, reichen diese Freibeträge für viele Ärzte mit Praxiseigentum nicht mehr aus, um vollständig steuerfrei zu übertragen. Gleichzeitig diskutiert der Bundesrat eine Anhebung der Steuersätze für höhere Übertragungsbeträge.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit Praxisvermögen, das als Betriebsvermögen gilt, können von der Betriebsvermögensverschonungsregelung profitieren und deutlich höhere Beträge steuerfrei übertragen.

Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen Kombination aus Schenkung, Nießbrauch und Betriebsvermögensverschonung für die steuerneutrale Praxisübergabe.

Schenkungsteuer-Freibeträge sind 2026 nominell unverändert, decken aber durch Inflation weniger ab als 2009. Ärzte mit gestiegenem Praxis- oder Immobilienwert sollten die Übertragungsplanung aktualisieren.

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