Erfahrene Ärzte kombinieren Schenkungen mit einem Nießbrauchvorbehalt, um einerseits die Schenkungsteuerlast zu senken, andererseits die Nutzungsrechte an Immobilien oder der Praxis zu behalten.

Hintergrund

Der Nießbrauch reduziert den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich, da der Barwert des Nießbrauchrechts vom Schenkungswert abgezogen wird. Für einen 55-jährigen Arzt kann dies die Steuerlast um 30 bis 50 Prozent reduzieren. Wichtig: Der Nießbrauch muss notariell beurkundet werden, und es empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung, ob die gewählte Strategie noch steuerlich optimal ist.

Wann gilt das nicht?

Schenkungen von Geldvermögen ohne Nießbrauch-Option sind einfacher strukturierbar und erfordern keine notarielle Beurkundung, wenn sie den Freibetrag nicht übersteigen.

Ärzteversichert informiert Ärzte über Lebensversicherungslösungen, die eine verbleibende Schenkungsteuerlast über eine Policenzahlung abdecken können.

Schenkungen mit Nießbrauchvorbehalt senken die Steuerlast erheblich und sichern gleichzeitig Nutzungsrechte. Eine notarielle Beurkundung und regelmäßige Überprüfung sind unerlässlich.

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