Aktuelle BGH-Entscheidungen bekräftigen, dass Versicherer Schlichtungsempfehlungen der Gutachterkommissionen nicht ohne weiteres ignorieren dürfen, was die außergerichtliche Einigung stärkt.

Hintergrund

Der BGH hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern qualitativ hochwertige Bewertungen liefern, die in Gerichtsverfahren als Sachverständigengutachten Berücksichtigung finden. Versicherer, die diese Empfehlungen ignorieren und dann in einem Gerichtsverfahren unterliegen, müssen häufig höhere Kosten tragen. Dies erhöht den Anreiz für außergerichtliche Einigungen.

Wann gilt das nicht?

Bei strittigen Kausalitätsfragen, die die Schlichtungsstelle nicht abschließend klären kann, bleibt das Gerichtsverfahren weiterhin der einzige Weg für Patienten, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte im Schlichtungsverfahren und koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Berufshaftpflichtversicherer.

Aktuelle BGH-Urteile stärken die Verbindlichkeit von Schlichtungsempfehlungen der Ärztekammern, was außergerichtliche Einigungen bei Behandlungsfehlern wahrscheinlicher und für alle Seiten effizienter macht.

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