Ab 2026 führen alle Ärztekammern-Schlichtungsstellen ein einheitliches digitales Antragsportal ein, das Behandlungsunterlagen elektronisch entgegennimmt und die Verfahrensdauer von durchschnittlich 18 auf 12 Monate verkürzt.
Hintergrund
Bisher waren die Schlichtungsverfahren bei den 16 Ärztekammern sehr unterschiedlich organisiert, was zu langen Bearbeitungszeiten führte. Das neue bundeseinheitliche System ermöglicht auch eine bessere Statistik über Behandlungsfehlertypen und fördert Qualitätsverbesserungen in der Medizin. Für Ärzte bedeutet die Digitalisierung: Schnellere Stellungnahmen sind gefragt, und die Dokumentation muss digital vorliegen.
Wann gilt das nicht?
Verfahren, die bereits vor 2026 eingeleitet wurden, werden nach dem alten System abgeschlossen. Die Umstellung gilt nur für neue Anträge ab 2026.
Ärzteversichert bereitet Ärzte auf Schlichtungsverfahren vor und stellt sicher, dass die Berufshaftpflicht ausreichend gedeckt ist.
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