Ärzte, die Schlichtungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, empfehlen, den Berufshaftpflichtversicherer unmittelbar nach Einleitung eines Verfahrens zu informieren und nicht auf eine Einigung zu warten.

Hintergrund

Ein häufiger Fehler: Ärzte versuchen zunächst, die Angelegenheit eigenständig zu klären, bevor sie den Versicherer einschalten. Das kann dazu führen, dass der Versicherer im Nachhinein von Deckung ausgeht oder die Kommunikation mit dem Patienten als Schuldanerkenntnis interpretiert wird. Empfehlung: Jede Kontaktaufnahme durch einen Patienten oder dessen Anwalt im Zusammenhang mit einem möglichen Behandlungsfehler sollte unmittelbar den Versicherer informieren.

Wann gilt das nicht?

Bei eindeutig unbegründeten Beschwerden ohne jeglichen Behandlungsfehler-Verdacht muss nicht sofort der Versicherer informiert werden. Hier kann zunächst ein klärendes Gespräch mit dem Patienten sinnvoll sein.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte dabei, die richtige Berufshaftpflichtversicherung für ihre spezifische Tätigkeit zu wählen und im Schadensfall professionell begleitet zu werden.

Bei jedem Schlichtungsantrag oder Behandlungsfehlerverdacht sollte der Berufshaftpflichtversicherer sofort informiert werden. Eigenständige Kommunikation mit dem Patienten kann versicherungsrechtliche Nachteile haben.

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