Das Schlichtungsverfahren bei Ärztekammern ist für Ärzte kostenlos, weniger belastend als ein Gerichtsverfahren und führt in rund 30 Prozent der Fälle zu einer Einigung, bindet die Parteien aber nicht an die Empfehlung.

Hintergrund

Vorteil: Für den Arzt entstehen keine Kosten, das Verfahren ist nicht öffentlich, und eine Schlichtungsempfehlung zugunsten des Arztes kann zukünftige Klagen des Patienten erheblich erschweren. Außerdem ist der Verfahrensweg für Patienten einfacher zugänglich als ein Gerichtsverfahren. Nachteil: Das Verfahren dauert im Schnitt 12 bis 18 Monate, und die Empfehlung ist für keine Partei bindend. Der Patient kann nach dem Schlichtungsverfahren trotzdem klagen.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr hohen Schadensersatzforderungen oder komplexen medizinischen Sachverhalten lohnt sich für den Patienten oft direkt der Gerichtsweg, da die Schlichtungsstelle keine sehr hohen Entschädigungen aussprechen kann.

Ärzteversichert stellt sicher, dass Ärzte durch ihre Berufshaftpflicht in jedem Stadium, ob Schlichtung oder Gerichtsprozess, optimal abgesichert sind.

Das Schlichtungsverfahren ist für Ärzte kostenlos und weniger belastend als ein Gerichtsprozess, endet aber ohne bindende Entscheidung. Es schützt Ärzte durch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Klärung.

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