Ab 2026 gelten bundeseinheitliche Standards für Einwilligungserklärungen zur klinischen Sektion, die eine umfassendere Aufklärung der Angehörigen über Zweck, Umfang und Nutzung der Sektionsergebnisse vorschreiben.

Hintergrund

Bisher variierten die Einwilligungsformulare für Obduktionen erheblich zwischen verschiedenen Krankenhäusern und Bundesländern. Die neue Vereinheitlichung erhöht die Rechtssicherheit für Ärzte, indem klar definiert ist, was in der Einwilligungserklärung enthalten sein muss. Gleichzeitig erhöht sich die Dokumentationspflicht: Der Aufklärungsprozess muss schriftlich belegt und in der Patientenakte archiviert werden.

Wann gilt das nicht?

Gerichtsmedizinische Sektionen, die auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgen, benötigen keine Einwilligung der Angehörigen. Diese Regelungen betreffen ausschließlich klinische Sektionen auf freiwilliger Basis.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine lückenlose Dokumentation der Einwilligungsprozesse die Berufshaftpflicht im Streitfall entlastet.

Ab 2026 sind bundeseinheitliche Einwilligungsformulare für klinische Sektionen Pflicht. Krankenhäuser und Ärzte müssen ihre Aufklärungsdokumentation entsprechend anpassen.

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