Ärzte berichten in der Überzahl positiv über Selektivverträge, insbesondere wegen der höheren Vergütung gegenüber der Regelversorgung und der direkten Zusammenarbeit mit einzelnen Kassen. Kritisch angemerkt werden dabei der erhöhte Dokumentationsaufwand und die langen Vertragslaufzeiten.

Hintergrund

Hausärzte in Verträgen nach §73b SGB V erzielen häufig 10 bis 25 Prozent höhere Honorare als im Kollektivvertrag, berichten aber auch von zusätzlichem Verwaltungsaufwand für kassenspezifische Abrechnungsanforderungen. Fachärzte in strukturierten Versorgungsverträgen schätzen die planbaren Fallpauschalen, die eine bessere Praxisplanung ermöglichen.

Wann gilt das nicht?

Wer wenige Patienten der jeweiligen Kasse behandelt, profitiert kaum vom Mehraufwand des Selektivvertrags. Auch für Ärzte kurz vor dem Ruhestand lohnt sich der Einstieg in langfristige Vertragsmodelle oft nicht mehr.

Ärzteversichert klärt Sie über die versicherungsrechtlichen Aspekte bei Selektivverträgen auf, einschließlich Haftungsrisiken und notwendiger Absicherungen.

Ärzte berichten überwiegend positiv: höhere Honorare, planbarere Erlöse. Wichtigste Tipps: Vertrag vor Unterzeichnung rechtlich prüfen lassen, Laufzeit und Ausstiegsklauseln beachten, Dokumentationspflichten realistisch einschätzen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →