Selektivverträge ermöglichen Ärzten eine höhere Vergütung außerhalb der kollektivvertraglichen Budgets, verpflichten sie aber zu zusätzlicher Dokumentation und der Einhaltung kassenspezifischer Versorgungsstandards. Wer die Anforderungen erfüllt, erzielt in der Regel bessere wirtschaftliche Ergebnisse.
Hintergrund
Der wichtigste Vorteil liegt in der extrabudgetären Vergütung: Anders als im Kollektivvertrag unterliegen Leistungen aus Selektivverträgen keiner Budgetierung, was planbare Honorareinnahmen schafft. Als Nachteil gilt der erhöhte Verwaltungsaufwand durch kassenspezifische Abrechnungsformulare, Qualitätsdokumentationen und mögliche Audits durch die Kassen.
Wann gilt das nicht?
Für kleine Praxen mit wenigen Patienten der jeweiligen Kasse übersteigt der Aufwand oft den finanziellen Nutzen. Zudem schränken Exklusivklauseln in manchen Verträgen die Behandlung von Patienten anderer Kassen im selben Versorgungsbereich ein.
Ärzteversichert berät Ärzte zu den Haftungs- und Versicherungsimplikationen bei Selektivvertragsmodellen, insbesondere bei besonderen Versorgungsformen.
Vorteile: extrabudgetäre Vergütung, Planungssicherheit, direkter Kassenpartner. Nachteile: Mehraufwand bei Dokumentation, Vertragsbindung, mögliche Einschränkungen bei anderen Kassenpatienten.
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