Ab 2026 verschärfen der Digital Services Act (DSA) und neue HWG-Auslegungen die Pflichten für Arztpraxen auf Social Media, insbesondere bei der Kennzeichnung von Werbeinhalten und dem Verbot irreführender Gesundheitsversprechen. Praxen mit mehr als 1.000 Followern auf einer Plattform gelten nach DSA-Logik als aktive Anbieter mit erweiterten Transparenzpflichten.

Hintergrund

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbietet Arztpraxen irreführende Werbung, Vorher-Nachher-Bilder bei Behandlungen und das Bewerben verschreibungspflichtiger Medikamente. 2026 wird die Rechtsprechung zu Social-Media-Inhalten zunehmend durch DSA-Vorgaben ergänzt, die Transparenz über Sponsored Content und Algorithmus-Nutzung fordern.

Wann gilt das nicht?

Rein informative Beiträge ohne kommerziellen Zweck und ohne Bezug zu konkreten Behandlungsleistungen unterliegen den HWG-Werberegelungen nur eingeschränkt. Wissenschaftliche Aufklärungsbeiträge sind weitgehend unproblematisch.

Ärzteversichert empfiehlt Arztpraxen, ihre Social-Media-Präsenz regelmäßig auf HWG-Konformität zu prüfen und eine anwaltliche Erstberatung einzuholen.

2026: DSA-Transparenzpflichten für Praxen mit größerem Social-Media-Auftritt, schärfere HWG-Auslegung bei Behandlungswerbung. Praxen sollten Impressum, Kennzeichnungspflichten und Inhalte auf Konformität prüfen.

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