Ärzte berichten, dass Abmahnungen wegen HWG-Verstößen auf Instagram und Facebook deutlich häufiger geworden sind, insbesondere bei Vorher-Nachher-Bildern kosmetischer Eingriffe und bei Erfolgsversprechen für Behandlungsleistungen. Die häufigste Empfehlung lautet: Rechtliche Prüfung vor dem Start eines Praxis-Kanals einholen.

Hintergrund

Viele Ärzte starteten Social-Media-Kanäle ohne Kenntnisse des Heilmittelwerbegesetzes und erhielten nachträglich Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden. Erfahrene Kollegen empfehlen ein klares Redaktionskonzept, das informative Aufklärungsbeiträge priorisiert und Werbung für konkrete Behandlungen vermeidet.

Wann gilt das nicht?

Rein wissenschaftliche oder aufklärende Inhalte ohne Bezug zu konkreten Behandlungsleistungen sind weitgehend unproblematisch. Ärzte mit kleinen Kanälen ohne Werbebezug hatten bislang deutlich seltener rechtliche Probleme.

Ärzteversichert klärt über Rechtsschutzversicherungen auf, die auch Social-Media-Abmahnungen im medizinrechtlichen Kontext abdecken.

Praxis-Tipp von erfahrenen Ärzten: Kein Vorher-Nachher-Bildvergleich, keine Heilsversprechen, immer Impressum einbinden, Sponsored Content klar kennzeichnen. Eine anwaltliche Erstberatung ist günstiger als jede Abmahnung.

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