Ab 2026 intensiviert die Deutsche Rentenversicherung Bund die Statusprüfungen für Honorarärzte und stellt insbesondere bei dauerhafter Tätigkeit für einen Hauptauftraggeber häufiger Rentenversicherungspflicht fest. Betroffene riskieren Nachzahlungen für bis zu vier Jahre.

Hintergrund

Honorarärzte in Kliniken und MVZ werden dann als rentenversicherungspflichtig eingestuft, wenn sie die Merkmale eines Beschäftigungsverhältnisses erfüllen: feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit und fehlende eigene Betriebsstätte. Die Deutsche Rentenversicherung hat 2025 entsprechende Prüfungsrichtlinien verschärft, die 2026 vollständig gelten.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis und Kassenzulassung sind von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen, da sie Mitglieder des ärztlichen Versorgungswerks sind. Auch Ärzte, die klar unabhängig tätig sind und mehrere Auftraggeber haben, sind weniger gefährdet.

Ärzteversichert informiert Honorarärzte über die versicherungsrechtlichen Konsequenzen einer nachträglichen Statusfeststellung und empfiehlt frühzeitig eine rechtliche Prüfung.

2026 werden Honorarärzte strenger auf Scheinselbstständigkeit geprüft. Wer dauerhaft überwiegend für einen Auftraggeber tätig ist, riskiert rückwirkende Rentenversicherungsbeiträge. Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund vorbeugend empfehlenswert.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →