Ärzte berichten, dass rückwirkende Sozialversicherungspflicht nach einer Statusfeststellung zu erheblichen finanziellen Belastungen führt, insbesondere wenn Rentenversicherungsbeiträge für mehrere Jahre nachentrichtet werden müssen. Der wichtigste Tipp lautet: freiwillig ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund einleiten, bevor die Prüfbehörde dies von Amts wegen tut.

Hintergrund

Viele Honorarärzte haben jahrelang ohne vertragliche Absicherung für Kliniken gearbeitet und wurden nachträglich als sozialversicherungspflichtig eingestuft. Neben den Beitragsnachzahlungen entstehen Zinsen und teils erhebliche Steuernachzahlungen, da die bisherige Absetzbarkeit von Versorgungswerk-Beiträgen entfällt.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene Kassenärzte und klar selbstständige Ärzte mit mehreren unabhängigen Auftraggebern und eigener Betriebsorganisation berichten hingegen keine Probleme mit Statusfeststellungen.

Ärzteversichert klärt über die Absicherungslücken auf, die bei unklarem Beschäftigungsstatus entstehen, und empfiehlt geeignete Versicherungslösungen für Honorarärzte.

Erfahrene Honorarärzte raten: Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund proaktiv beantragen, Vertrag juristisch auf Weisungsgebundenheit prüfen und mehrere Auftraggeber dokumentieren. So vermeidet man teure Überraschungen.

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