Die Sozialversicherungspflicht sichert angestellte Ärzte automatisch in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab, bedeutet aber auch, dass sie aus dem ärztlichen Versorgungswerk ausscheiden und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, was für viele einen finanziellen Nachteil darstellt.
Hintergrund
Vorteilhaft ist der umfassende staatliche Schutz ohne eigene Entscheidungsnotwendigkeit: Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit sind abgedeckt. Nachteilig ist für viele Ärzte, dass die gesetzliche Rentenversicherung im Vergleich zum ärztlichen Versorgungswerk niedrigere Rentenleistungen bietet und die Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit fehlt.
Wann gilt das nicht?
Niedergelassene Kassenärzte sind von der Sozialversicherungspflicht befreit, da sie Pflichtmitglieder im ärztlichen Versorgungswerk sind. Dies gilt als attraktivere Alternative mit höherer Rendite und ärztlichem Berufsgruppenbezug.
Ärzteversichert berät Ärzte, die zwischen angestellter Tätigkeit und Niederlassung abwägen, zu den finanziellen Konsequenzen für die Altersvorsorge.
Vorteile: automatische staatliche Absicherung, Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung. Nachteil: Verlust der Versorgungswerk-Mitgliedschaft bei Sozialversicherungspflicht, geringere Rentenleistungen als im Versorgungswerk.
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