Ab 2026 gelten im Zuge der GOÄ-Novellierung neue Abrechnungsregeln für stationäre Wahlleistungen in der PKV, was insbesondere die Abrechnung der persönlichen Chefarztbehandlung und die Erstattung von Wahlleistungszimmern betrifft. PKV-versicherte Ärzte profitieren weiterhin von vollständigen Erstattungen, müssen aber Tarif-Deckungsprüfungen vorübergehend neu einschätzen.

Hintergrund

Die neue GOÄ löst die Gebührenordnung von 1996 ab und modernisiert die Abrechnung ärztlicher Leistungen grundlegend. Für stationäre Wahlleistungen bedeutet das teils veränderte Steigerungsfaktoren und neue Leistungspositionen, die PKV-Tarife mit Altformulierungen nicht automatisch abdecken.

Wann gilt das nicht?

Für GKV-Versicherte mit Zusatzversicherung gelten weiterhin die vertraglichen Bedingungen des jeweiligen Zusatztarifs, nicht automatisch die neue GOÄ. Auch ältere PKV-Tarife mit starrer Gebührentabellenreferenz müssen manuell angepasst werden.

Ärzteversichert prüft für Sie, ob Ihr PKV-Tarif die neuen GOÄ-Positionen vollständig abdeckt und empfiehlt gegebenenfalls Tarifanpassungen.

2026: GOÄ-Novelle ändert Abrechnungsgrundlagen für stationäre PKV-Wahlleistungen. PKV-Versicherte sollten prüfen, ob ihr Tarif die neuen Leistungspositionen abdeckt, insbesondere bei Chefarztbehandlung und Wahlleistungszimmer.

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