PKV-versicherte Ärzte berichten überwiegend sehr positiv über stationäre Leistungen: Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und vollständige Kostenerstattung bei planbaren Eingriffen funktionieren in der Praxis zuverlässig. Probleme entstehen gelegentlich bei der Abgrenzung zwischen medizinisch notwendigen und komfortorientierten Wahlleistungen.

Hintergrund

Die häufigsten Leistungsablehnungen betreffen Behandlungen, bei denen Versicherer die medizinische Notwendigkeit in Frage stellen, etwa bei bestimmten Rehabilitationsmaßnahmen oder kosmetischen Begleitmaßnahmen. Ärzte empfehlen, bei geplanten stationären Eingriffen stets eine schriftliche Kostenzusage des PKV-Versicherers einzuholen, bevor die stationäre Behandlung beginnt.

Wann gilt das nicht?

Notfalleinweisungen erlauben keine vorherige Kostenzusage. Hier erstatten PKV-Versicherer im Normalfall dennoch vollständig, sofern die Notwendigkeit medizinisch dokumentiert ist.

Ärzteversichert begleitet Sie im Fall von PKV-Leistungsstreitigkeiten und gibt Ihnen Hinweise auf den richtigen Umgang mit Ablehnungsbescheiden.

Praxis-Tipp: Vor jedem planbaren Krankenhausaufenthalt eine schriftliche Kostenzusage der PKV einholen. Bei Ablehnung das Widerspruchsverfahren nutzen und notfalls den PKV-Ombudsmann einschalten.

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