Stationäre PKV-Leistungen bieten gegenüber der GKV drei wesentliche Vorteile: freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Als Nachteil gilt, dass in manchen Tarifen hohe Selbstbehalte auch bei stationären Leistungen greifen und die Kostenerstattung die Abrechnung vorfinanzieren erfordert.

Hintergrund

Im Unterschied zur GKV rechnet die PKV die Krankenhauskosten nach Gebührenordnung ab. PKV-Versicherte Ärzte erhalten damit vollständige Erstattung auch bei privatärztlichen Krankenhausleistungen, die über die GKV-Regelversorgung hinausgehen. Die Vorlage von Rechnungen und die teils mehrtägige Bearbeitungszeit beim Versicherer sind dabei als administrative Nachteile zu werten.

Wann gilt das nicht?

In Tarifen mit reiner Kostenerstattung muss der Versicherte zunächst in Vorleistung treten. Bei sehr hohen Krankenhausrechnungen kann dies vorübergehend die Liquidität belasten.

Ärzteversichert empfiehlt PKV-Tarifen mit vollständiger stationärer Absicherung ohne Selbstbehalt für den Krankenhausbereich.

Vorteile: Chefarzt, Einzelzimmer, freie Krankenhauswahl. Nachteil: Vorlage von Rechnungen nötig, Selbstbehalt kann auch stationär gelten. Tipp: Tarif gezielt auf stationäre Deckung ohne Selbstbehalt prüfen.

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