Ab 2026 erhöhen mehrere Versicherer die maximal versicherbare Sterbegeldsumme auf bis zu 30.000 Euro, während das Bundesfinanzministerium die steuerliche Absetzbarkeit von Sterbegeldversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben neu bewertet. Für Ärzte als Praxisinhaber eröffnen sich damit verbesserte Planungsmöglichkeiten.

Hintergrund

Die Sterbegeldversicherung deckt die Beerdigungskosten und entlastet Hinterbliebene in einer ohnehin schwierigen Lebenssituation. Für Ärzte ist sie besonders relevant, da hohe Praxisverpflichtungen und laufende Betriebskosten eine unmittelbare Liquiditätsbelastung für Hinterbliebene bedeuten können. Die Beiträge sind bei Selbstständigen grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich ansetzbar.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die über eine ausreichende Lebensversicherung oder ein hohes Versorgungswerk-Guthaben verfügen, benötigen die Sterbegeldversicherung möglicherweise nicht zusätzlich. Auch Ärzte, die keine Angehörigen mit finanzieller Abhängigkeit haben, profitieren weniger davon.

Ärzteversichert informiert über die sinnvolle Integration der Sterbegeldversicherung in ein umfassendes Absicherungskonzept für Ärzte.

2026: höhere versicherbare Sterbegeldsummen bis 30.000 Euro und neue steuerliche Einordnung. Für Ärzte mit Praxis relevant als einfache Absicherung der Beerdigungskosten für Hinterbliebene.

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