Ab 2026 treten aktualisierte RKI-Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Kraft, die Arztpraxen mit Operationsbereich zu einer lückenlosen Dokumentation der Sterilisationszyklen und zur regelmäßigen Validierung ihrer Sterilisatoren verpflichten.
Hintergrund
Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist in Deutschland durch die DGSV-Leitlinien und das Medizinprodukterecht geregelt. 2026 werden die Anforderungen an Chargenprotokolle und die Qualifikation des sterilisierenden Personals verschärft. Praxen, die kritische Instrumente (Klasse C nach RKI-Klassifikation) aufbereiten, benötigen zertifizierte Aufbereitungseinheiten und geschultes Personal.
Wann gilt das nicht?
Praxen, die ausschließlich Einmalinstrumente verwenden und keine wiederaufbereitbaren Medizinprodukte einsetzen, sind von den verschärften Sterilisationsanforderungen nicht betroffen.
Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, auch die Haftpflichtversicherung auf Infektionsrisiken durch unzureichende Aufbereitung zu prüfen.
2026: RKI-Anforderungen an Sterilisationsdokumentation und Personalqualifikation werden verschärft. Praxen mit invasiven Eingriffen sollten Sterilisationsprotokoll, Gerätevalidierung und Personalschulung auf den aktuellen Stand bringen.
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