Ab 2026 müssen Arztpraxen ihre Buchhaltungsdaten digital und maschinenlesbar bereitstellen, was Steuerberater ohne moderne DATEV-Anbindung und digitale Praxissoftware-Schnittstellen faktisch ausschließt. Ärzte müssen ihre Steuerberater-Wahl neu bewerten, sofern ihr Berater noch auf papierbasierte Prozesse setzt.
Hintergrund
Die Wachstumschancengesetz-Reform und die schrittweise Einführung der E-Rechnung bis 2027 machen digitale Buchführungsschnittstellen zur Pflicht. Steuerberater, die mit DATEV Unternehmen online oder vergleichbaren Systemen arbeiten, können Arztpraxen effizienter betreuen. Ärzte sollten 2026 aktiv prüfen, ob ihr Steuerberater auf dem aktuellen Stand der Digitalisierung ist.
Wann gilt das nicht?
Für reine Honorarärzte ohne eigene Praxis und Arbeitnehmer ist der Digitalisierungsdruck geringer. Hier reicht oft ein Steuerberater mit Grundkenntnissen im Einnahmen-Überschuss-Rechnungsbereich.
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Steuerberater-Wahl gezielt auf Erfahrung mit ärztlichen Versorgungswerken, GOÄ-Abrechnung und Praxisbewertung zu achten.
2026: Digitale Buchführungspflichten und E-Rechnungspflicht stellen neue Anforderungen an Steuerberater für Arztpraxen. Auswahlkriterien: DATEV-Anbindung, Erfahrung mit ärztlichen Mandanten, Kenntnisse zu Versorgungswerk und GOÄ.
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