Ärzte berichten, dass ein auf Mediziner spezialisierter Steuerberater durch Kenntnis arztspezifischer Abzugsmöglichkeiten, GOÄ-Strukturen und Versorgungswerkbeiträge im Durchschnitt deutlich höhere Steuerersparnisse erzielt als ein Steuerberater ohne Branchenkenntnis. Der wichtigste Auswahlkriterium ist nach Erfahrung der Ärzte der aktive Mandantenstamm aus der Ärzteschaft.
Hintergrund
Steuerberater mit ärztlichem Mandantenstamm kennen die typischen Abzugsmöglichkeiten: Fortbildungskosten, Praxisausstattung, Arbeitszimmer, Fahrzeugnutzung und arztspezifische Versicherungsprämien. Sie wissen auch, wie Versorgungswerk-Beiträge steuerlich zu behandeln sind und wie Praxisveräußerungsgewinne optimal strukturiert werden.
Wann gilt das nicht?
Für rein angestellte Ärzte ohne Praxis oder Nebentätigkeiten reicht in vielen Fällen ein allgemeiner Steuerberater, da keine Betriebsausgaben und keine komplexe Einnahmenstruktur vorliegen.
Ärzteversichert verweist auf das Thema der steuerlich optimalen Versicherungsgestaltung und empfiehlt Ärzte bei der Wahl geeigneter Steuerberater in ihrer Region.
Wichtigste Auswahlkriterien laut Ärzte-Erfahrungsberichten: aktiver Mandantenstamm aus der Ärzteschaft, DATEV-Anbindung, Erreichbarkeit und Kenntnisse zu GOÄ, Versorgungswerk und ärztlichem Betriebsvermögen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →