Ab 2026 müssen Ärzte mit digitalen Nebeneinnahmen, etwa aus Online-Fortbildungen oder als Social-Media-Influencer, neue Meldevordrucke gemäß dem DAC7-Umsetzungsgesetz berücksichtigen. Gleichzeitig steigen die abzugsfähigen Sonderausgaben für Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken erneut an.

Hintergrund

Das DAC7-Gesetz verpflichtet Plattformbetreiber seit 2023, Einnahmen von Nutzern an die Finanzbehörden zu melden. Ab 2026 müssen Ärzte diese Einnahmen korrekt in der Steuererklärung deklarieren, auch wenn die Beträge gering sind. Die Erhöhung der Sonderausgabenobergrenze für Versorgungswerk-Beiträge auf 30.786 Euro (2026) bedeutet für viele Ärzte eine direkte Steuerersparnis.

Wann gilt das nicht?

Für angestellte Ärzte ohne Nebeneinkünfte aus digitalen Plattformen ändert sich steuerlich wenig. Die Anpassungen betreffen primär Ärzte mit freiberuflichen Nebentätigkeiten.

Ärzteversichert empfiehlt, Versicherungsbeiträge frühzeitig auf die steuerlich optimale Gestaltung zu prüfen, um alle Abzugsmöglichkeiten vollständig zu nutzen.

2026: Neue DAC7-Meldepflichten für digitale Einnahmen, höhere Sonderausgabengrenzen für Versorgungswerk-Beiträge. Ärzte sollten alle Einnahmequellen vollständig erfassen und Versorgungswerk-Beiträge als Sonderausgaben geltend machen.

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