Die eigenständige Steuererklärung durch Ärzte spart Steuerberaterkosten von typischerweise 1.000 bis 3.000 Euro jährlich, riskiert aber durch mangelnde Fachkenntnis das Übersehen arztspezifischer Abzugsmöglichkeiten im deutlich höheren Gegenwert.
Hintergrund
Vorteil der Selbsterstellung ist die vollständige Kosteneinsparung beim Steuerberater sowie das tiefere Verständnis der eigenen Steuersituation. Nachteilig ist, dass arztspezifische Steuergestaltungsmöglichkeiten, etwa die Optimierung von Versorgungswerk-Beiträgen, Betriebsaufspaltung oder Investitionsabzugsbeträgen, ohne Expertenwissen oft nicht ausgeschöpft werden.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte ohne komplexe Einkommenssituation können die Steuererklärung in vielen Fällen selbst erstellen, ohne wesentliche Steuervorteile zu verschenken. Für Praxisinhaber hingegen ist die Beauftragung eines auf Ärzte spezialisierten Steuerberaters in der Regel wirtschaftlich sinnvoll.
Ärzteversichert empfiehlt, zumindest eine jährliche steuerliche Kurzberatung zu nutzen, um sicherzustellen, dass alle Versicherungsbeiträge und Altersvorsorgeaufwendungen korrekt eingetragen werden.
Selbst erstellen: sinnvoll für angestellte Ärzte ohne Praxis. Steuerberater beauftragen: empfehlenswert ab Praxisinhaberschaft, Nebeneinkünften oder komplexer Vermögensstruktur, da die Ersparnis durch Steueroptimierung die Kosten meist übersteigt.
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