Bei der Betriebsaufgabe einer Arztpraxis entsteht ein steuerpflichtiger Aufgabegewinn, der durch den Freibetrag nach §16 Abs. 4 EStG und die Tarifermäßigung nach §34 EStG steuerlich erheblich gemildert werden kann. Der klare Nachteil liegt in der einmaligen hohen Steuerbelastung, die ohne Vorsorge zu Liquiditätsproblemen führt.
Hintergrund
Steuerlicher Vorteil ist die einmalig im Leben nutzbare Freibetragsregelung für Ärzte über 55 Jahre. Die Fünftelungsregel mildert die Steuerprogression zusätzlich. Als Nachteil gilt die aufgeschobene Steuerbelastung auf alle stillen Reserven, die im laufenden Betrieb steuerlich nicht aufgedeckt wurden.
Wann gilt das nicht?
Bei einem Praxisverkauf statt Betriebsaufgabe können unter Umständen günstigere steuerliche Gestaltungen möglich sein, etwa durch Kaufpreisratenzahlung oder gezielte Aufdeckung stiller Reserven in Vorjahren.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte auch bei der Abwicklung von Versicherungsverträgen im Rahmen der Praxisaufgabe, insbesondere Berufshaftpflicht und Praxisversicherungen.
Steuerlicher Vorteil: Freibetrag nach §16 EStG und Fünftelungsregel mildern den Aufgabegewinn. Nachteil: einmalig hohe Steuerbelastung. Rechtzeitige Planung mit Steuerberater und frühzeitige Rücklagenbildung sind entscheidend.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →