Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge bietet Ärzten in allen Schichten spezifische Steuervorteile: In der ersten Schicht (Basisversorgung) sind Beiträge bis 30.786 Euro (2026) als Sonderausgaben abzugsfähig, in der zweiten Schicht greifen Riester-Zulagen, und in der dritten Schicht bietet die Kapitalanlage steuergünstige Ertragsanteile.
Hintergrund
Für Ärzte als Mitglieder eines Versorgungswerks ist die erste Schicht durch die Versorgungswerk-Beiträge bereits teilweise besetzt. Zur Optimierung empfiehlt sich die Nutzung aller drei Schichten: Rürup-Rente als zusätzliche Basisversorgung für Freiberufler, betriebliche Altersvorsorge für angestellte Ärzte in der zweiten Schicht, sowie steuergünstige Fondspolicen in der dritten Schicht.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte kurz vor dem Ruhestand, die keine langen Ansparzeiten mehr haben, sind steueroptimierte Schichtmodelle weniger attraktiv. Hier überwiegen häufig einmalige Anlageprodukte.
Ärzteversichert zeigt Ärzten, wie alle drei Schichten des Altersvorsorgemodells optimal kombiniert und steuerlich ausgenutzt werden können.
Schicht 1: Versorgungswerk und Rürup-Rente mit Sonderausgabenabzug. Schicht 2: Betriebliche Altersvorsorge mit Steuerfreiheit in der Einzahlungsphase. Schicht 3: Fondspolicen mit Ertragsanteilsbesteuerung. Alle drei Schichten kombiniert maximieren die steuerliche Effizienz.
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