Eine BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung zahlt bei Berufsunfähigkeit als Arzt auch dann, wenn theoretisch ein anderer Beruf ausgeübt werden könnte, und vermeidet so die Situation, dass der Versicherer die Leistung durch Verweis auf eine zumutbare Alternativtätigkeit verweigert.
Hintergrund
Abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherer im Leistungsfall darauf verweisen kann, dass der Versicherte theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte, und damit die Rentenzahlung verweigern. Ärzte sollten ausschließlich BU-Tarife ohne diese Klausel wählen. Steuerlich ist der höhere Beitrag für einen BU-Tarif ohne abstrakte Verweisung ebenso als Betriebs- oder Sonderausgabe abzugsfähig wie ein günstigerer Tarif mit dieser Klausel.
Wann gilt das nicht?
Günstigere BU-Tarife mit abstrakter Verweisung können für junge Ärzte in der Ausbildungsphase als übergangsweise Lösung sinnvoll sein, wenn der Beitrag im frühen Karrierestadium das Budget übersteigt.
Ärzteversichert empfiehlt ausschließlich BU-Tarife ohne abstrakte Verweisung für Ärzte, da die Verweisung auf Bürotätigkeiten oder Verwaltungsberufe dem ärztlichen Berufsbild widerspricht.
BU ohne abstrakte Verweisung ist für Ärzte Pflicht: Nur dieser Tarif schützt wirklich vor dem Einkommensverlust bei Berufsunfähigkeit als Arzt. Steuerlich ist der Beitrag genauso abzugsfähig wie ein Tarif mit abstrakter Verweisung.
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