Die Altersteilzeit bietet angestellten Ärzten den Vorteil, dass das reduzierte Einkommen in der Teilzeitphase die Steuerprogression senkt, während Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers nach §3 Nr. 28 EStG steuerlich begünstigt sind.
Hintergrund
Im Blockmodell der Altersteilzeit arbeiten Ärzte zunächst Vollzeit und sind anschließend vollständig freigestellt. In der Freistellungsphase sinkt das zu versteuernde Einkommen erheblich, was bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent zu einer deutlichen Steuerentlastung führt. Arbeitgeberseitige Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz sind bis zu einer Grenze steuerfrei.
Wann gilt das nicht?
Für niedergelassene Ärzte als Selbstständige gibt es kein gesetzliches Altersteilzeitmodell. Sie müssen die schrittweise Praxisreduzierung eigenständig und ohne gesetzliche Begünstigungen gestalten.
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Altersteilzeit-Planung die Auswirkungen auf Versorgungswerk-Beiträge und PKV-Beitragsanpassungen frühzeitig zu berücksichtigen.
Altersteilzeit für angestellte Ärzte: geringeres Einkommen senkt Steuerprogression, Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers sind steuerbegünstigt. Versorgungswerk-Beiträge und PKV in der Übergangsphase rechtzeitig überprüfen.
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