Ärzte können durch die Kombination aus Versorgungswerk-Beiträgen (bis 30.786 Euro Sonderausgabenabzug), Rürup-Rente als Ergänzung und betrieblicher Altersvorsorge für angestellte Ärzte jährlich mehrere Tausend Euro Steuern sparen und gleichzeitig effizient Alterskapital aufbauen.
Hintergrund
Das Versorgungswerk bildet die steuerlich vorteilhafteste Grundlage: Pflichtbeiträge sind als Sonderausgaben in der ersten Schicht abzugsfähig. Darüber hinaus können Praxisinhaber mit einer Rürup-Rente den Sonderausgabenabzug vollständig ausschöpfen. Angestellte Ärzte profitieren zusätzlich von der steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge durch steuer- und beitragsfreie Entgeltumwandlung.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte mit sehr hohem Einkommen, die den Sonderausgabenhöchstbetrag bereits mit dem Versorgungswerk-Beitrag ausschöpfen, bieten zusätzliche Rürup-Beiträge keinen weiteren steuerlichen Vorteil mehr.
Ärzteversichert zeigt Ihnen, wie Sie Altersvorsorge und Versicherungsabsicherung steueroptimiert kombinieren können.
Steuerliche Altersvorsorge-Strategie für Ärzte: 1. Versorgungswerk-Pflichtbeitrag als Sonderausgabe (bis 30.786 Euro). 2. Rürup-Rente zur Aufstockung. 3. Betriebliche Altersvorsorge für angestellte Ärzte. Diese drei Säulen kombiniert maximieren Steuerersparnis und Alterskapital.
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