Zinserträge aus Anleihen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, sind aber durch den Freistellungsauftrag (1.000 Euro für Einzelpersonen) und die Verlustverrechnung mit anderen Kapitalerträgen steuerlich optimierbar.
Hintergrund
Anleihen bieten Ärzten planbare Zinserträge bei geringerem Kursrisiko als Aktien. Steuerlich sind Kursgewinne bei Anleihen ebenso wie Zinsen abgeltungsteuerpflichtig. Durch geschickte Verlustverrechnung zwischen Anleihen und anderen Wertpapieren lassen sich Steuerzahlungen im Portfolio optimieren. Inflationsindexierte Anleihen bieten zudem einen Kaufkraftschutz des Kapitals.
Wann gilt das nicht?
Bei sehr hohem Kapitalvermögen kann es sich lohnen, die Günstigerprüfung zu beantragen, falls der individuelle Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Dies trifft auf die meisten Ärzte mit hohem Einkommen jedoch nicht zu.
Ärzteversichert empfiehlt, Anleihen als Teil einer diversifizierten Gesamtstrategie zu betrachten, die mit dem Versicherungs- und Altersvorsorgekonzept abgestimmt ist.
Anleihen-Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Steuerliche Optimierung durch Freistellungsauftrag voll nutzen (1.000 Euro), Verluste mit anderen Kapitalerträgen verrechnen und Anleihen im Depot des Partners oder Kindes bei niedrigerem Steuersatz halten.
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