Versicherungsprämien für die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung einer Arztpraxis sind vollständig als notwendige Betriebsausgaben abzugsfähig, da der Versicherungsschutz unmittelbar mit der unternehmerischen Tätigkeit als Arbeitgeber im Praxisbetrieb zusammenhängt.

Hintergrund

Als Arbeitgeber haften Arztpraxen für Personenschäden und Sachschäden, die Praxismitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen. Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung sichert diese Risiken ab und ist Teil der Betriebskosten. Die jährlichen Prämien sind als laufende Betriebsausgaben im Jahr der Zahlung vollständig abzugsfähig.

Wann gilt das nicht?

Für Arztpraxen ohne angestelltes Personal ist eine separate Arbeitgeberhaftpflichtversicherung in der Regel in der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung bereits enthalten. Eine gesonderte Police wird erst bei größerem Personalstamm sinnvoll.

Ärzteversichert klärt über den genauen Deckungsumfang bei Arbeitgeberhaftpflicht für Arztpraxen auf und hilft, Lücken im bestehenden Versicherungsschutz zu identifizieren.

Arbeitgeberhaftpflicht-Prämien sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Prüfen Sie, ob dieser Schutz bereits in Ihrer Betriebshaftpflicht enthalten ist oder eine separate Police notwendig ist.

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