Alle gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Arbeitsschutzmaßnahmen in einer Arztpraxis sind als notwendige Betriebsausgaben vollständig steuerlich abzugsfähig, einschließlich persönlicher Schutzausrüstung, Sicherheitsunterweisungen, Brandschutzmaßnahmen und ergonomischer Praxisausstattung.

Hintergrund

Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschriften verpflichten Arztpraxen als Arbeitgeber zu umfangreichen Schutzmaßnahmen für das Praxispersonal. Kosten für Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, Atemschutzausrüstung, Brandschutzübungen und ergonomische Büromöbel sind betrieblich veranlasst und daher vollständig absetzbar. Zusätzliche freiwillige Gesundheitsförderungsmaßnahmen für Personal sind bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wann gilt das nicht?

Teure Luxusausstattungen, die über den betriebsnotwendigen Standard hinausgehen, müssen im Falle einer Betriebsprüfung als angemessen begründet werden.

Ärzteversichert empfiehlt, neben Arbeitsschutzmaßnahmen auch eine Betriebshaftpflichtversicherung zu haben, die Schäden durch unzureichenden Arbeitsschutz abdeckt.

Arbeitsschutzinvestitionen in der Arztpraxis sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Gesundheitsförderungsmaßnahmen für Personal sind bis 600 Euro pro Person und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, also doppelt vorteilhaft.

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