Ein steuerlich gut gestalteter MFA-Arbeitsvertrag enthält steuerfreie Gehaltsbestandteile wie Fahrkostenzuschüsse (Entfernungspauschale), Essensgutscheine, Gesundheitsförderungsbudgets bis 600 Euro und vermögenswirksame Leistungen, die das Nettoeinkommen der MFA erhöhen, ohne die Lohnnebenkosten proportional zu steigern.

Hintergrund

Praxisinhaber können das Bruttogehalt durch steuerfreie Sachleistungen optimieren: Fahrtkostenzuschüsse bis zur Entfernungspauschale sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Essensgutscheine bis zum Sachbezugswert (2026: 4,13 Euro pro Arbeitstag) sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Strukturierungen senken die gesamten Lohnkosten für die Praxis bei gleichem Nettoeinkommen der MFA.

Wann gilt das nicht?

Für geringfügig beschäftigte MFA (Minijob bis 556 Euro monatlich) gelten Sonderregelungen, die die steuerfreien Gehaltsbausteine einschränken können.

Ärzteversichert empfiehlt, neben der steuerlichen Optimierung auch die Gruppenunfallversicherung und betriebliche Krankenversicherung für MFA als günstige Gruppenvertragsleistungen zu prüfen.

MFA-Gehaltsoptimierung durch steuerfreie Bausteine: Fahrkostenzuschuss, Essensgutscheine bis 4,13 Euro/Tag, Gesundheitsförderung bis 600 Euro/Jahr, VWL. Diese Zusatzleistungen erhöhen das MFA-Netto ohne volle Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.

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