Kosten für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes in der Arztpraxis, einschließlich Arbeitszeiterfassungssysteme, Beratungskosten durch Fachanwälte und Schulungen des Personals, sind vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Hintergrund

Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet Arztpraxen als Arbeitgeber zu präziser Arbeitszeiterfassung und zur Einhaltung von Ruhe- und Höchstarbeitszeiten. Nach dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung und der deutschen Umsetzung ist eine systematische Zeiterfassung Pflicht. Investitionen in entsprechende Softwaresysteme und Rechtsberatung zur gesetzeskonformen Gestaltung sind vollständig abzugsfähig.

Wann gilt das nicht?

Für Praxen mit ausschließlich geringfügig beschäftigten Mitarbeitern sind die Anforderungen deutlich vereinfachter. Die steuerliche Absetzbarkeit der Compliance-Kosten bleibt aber gleich.

Ärzteversichert empfiehlt Arztpraxen, sich auch über Betriebsunterbrechungsversicherung Gedanken zu machen, die bei arbeitszeitrechtlich bedingten Personalausfällen greift.

Arbeitszeiterfassungssysteme, Fachanwalt-Beratung zur ArbZG-Konformität und Personal-Schulungen sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Arbeitszeitkonformität schützt zudem vor arbeitsrechtlichen Bußgeldern.

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