Auslandskrankenversicherungsbeiträge für beruflich bedingte Auslandsreisen, etwa für internationale Kongresse, Hospitationen oder Fortbildungen, sind für Ärzte als Betriebsausgaben vollständig abzugsfähig. Bei gemischter privat-beruflicher Nutzung ist eine anteilige Aufteilung vorzunehmen.

Hintergrund

Ärzte, die regelmäßig an internationalen Fachkongressen teilnehmen oder für Auslandsprojekte tätig sind, können eine Jahresauslandskrankenversicherung als Betriebsausgabe ansetzen. Bei einer rein privaten Reisekrankenversicherung gilt nur die Sonderausgaben-Einordnung im Rahmen der beschränkten Abzugsfähigkeit. Der steuerliche Vorteil ist bei der Betriebsausgaben-Einordnung deutlich größer.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte ohne jegliche berufliche Auslandsreisen ist die Auslandskrankenversicherung eine private Reiseversicherung ohne Betriebsausgabenqualität. Hier ist nur die eingeschränkte Sonderausgabenabzugsfähigkeit gegeben.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die Auslandskrankenversicherung zusammen mit dem Auslandsschutz der PKV zu prüfen, um Doppeldeckungen zu vermeiden.

Bei beruflichen Auslandsreisen: Auslandskrankenversicherung vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Bei gemischten Reisen: anteilig nach dem beruflichen Reiseanteil aufteilen und dokumentieren. Jahrespolice lohnt sich ab ca. 3 beruflichen Auslandsreisen pro Jahr.

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